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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage des Geschäftsverkehrs der IMMVENDO GmbH dar. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag durch Unterschrift dessen anerkannt und bestätigt, dass ihm diese übergeben wurden.

§ 1 | Vertragsschluss
Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit der IMMVENDO GmbH auf der Basis eines Objekt-Exposés, seiner Bedingungen oder von der IMMVENDO GmbH erteilter Auskünfte zustande.

§ 2 | Vertraulichkeit
Alle durch die IMMVENDO GmbH erteilten Informationen und Unterlagen inkl. der Objektnachweise sind ausschließlich für die Kunden der IMMVENDO GmbH bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der IMMVENDO GmbH an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrags (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.

§ 3 | Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die IMMVENDO GmbH befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten und diese im erforderlichen Umfang an den Interessenten bzw. Vermieter/Verkäufer zu übermitteln.

§ 4 | Rechte und Pflichten des Maklers
(1) Die IMMVENDO GmbH ist berechtigt, auch für den potentiellen Vertragspartner des Auftragsgebers provisionspflichtig tätig zu werden, wenn keine Interessenkollision vorliegt.
(2) Die IMMVENDO GmbH verpflichtet sich, den Maklerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.
(3) Die IMMVENDO GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber über alle Umstände in Kenntnis zu setzen, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können, und den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand der Bemühungen zu unterrichten.

§ 5 | Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die IMMVENDO GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
(2) Weist die IMMVENDO GmbH dem Auftraggeber ein Objekt nach, das diesem bereits bekannt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis der IMMVENDO GmbH schriftlich zurückzuweisen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die IMMVENDO GmbH über das Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu unterrichten und auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. Ist aufgrund der Tätigkeit der IMMVENDO GmbH ein Hauptvertrag zustande gekommen, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von der IMMVENDO GmbH nachgewiesene Objekt ab, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§ 6 | Haftungsbeschränkung
Die IMMVENDO GmbH weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer oder Vermieter stammen und die IMMVENDO GmbH daher keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernimmt. Die IMMVENDO GmbH haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht, ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 | Laufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des 6. vollen Kalendermonats. Er endet spätestens mit Ablauf von 12 vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch den Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.
(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8 | Maklerprovision
(1) Der Provisionsanspruch der IMMVENDO GmbH entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben im Widerspruch steht. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstückskaufverträgen mind. 3,57 % (inkl. MwSt.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch nicht.
(2) Die Provision ist mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsabschluss erst nach Beendigung des Makler-Alleinauftrags, aber aufgrund der Tätigkeit der IMMVENDO GmbH zustande kommt. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
(3) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen Rechten sowie die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn dies dem verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Kaufvertrag gilt ebenfalls der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger oder dauernder rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
(4) Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Auftraggeber aufgrund der Tätigkeit von der IMMVENDO GmbH im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.
(5) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die IMMVENDO GmbH ausschließlich wegen des Auftrags des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und die Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter eingegangen, so kann die IMMVENDO GmbH nur von diesem eine Provision einfordern, sofern dies zuvor entsprechend vereinbart wurde.
(6) Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten trägt der Auftraggeber.

§ 9 | Widerrufsrecht
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB so hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe besonderer Gründe den Vertrag zu widerrufen.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die IMMVENDO GmbH über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann der Auftraggeber das dem Vertrag beigefügte Musterformular verwenden.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn die IMMVENDO GmbH die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die IMMVENDO GmbH verliert.

§ 10 | Folgen des Widerrufs
(1) Widerruft der Auftraggeber den Vertrag ordnungsgemäß, so sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
(2) Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der IMMVENDO GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 11 | Rückfragenklausel
Im Verhältnis zum Eigentümer eines Objektes, das der IMMVENDO GmbH zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der IMMVENDO GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit der IMMVENDO GmbH veranlasst worden ist.

§ 12 | Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber der IMMVENDO GmbH um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§ 13 | Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine nach dem Gesetz wirksame Regelung gelten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Vertragsparteien rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


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